AGB

Vertragsbedingungen für die Kinder- & Familienförderung

 

Durch die Anmeldung Ihres Kindes zum gewählten Angebot kommt – nach Bestätigung der Anmeldung durch den Anbieter – ein rechtskräftiger Vertrag zwischen der „in-flux Kinder- & Familienförderung“ (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und dem/der/den genannten Erziehungsberechtigten (im Folgenden „Angebotsnehmer/in“ genannt) zustande. Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.

 

Das Angebot findet zu den genannten Zeiten und für die genannte Dauer statt. Das Angebot findet in einem vom Anbieter zu bestimmenden Raum im Stadtgebiet Heidelberg bzw. in der Gemeinde Hirschberg statt, sofern nicht bereits auf Seite eins angegeben. Sollte es nötig sein, kann der Anbieter jederzeit einen anderen Leistungsort im Stadtgebiet Heidelberg bzw. in der Gemeinde Hirschberg benennen, ohne dass dadurch die vertragliche Vereinbarung berührt wird.

 

Sofern auf Seite eins konkrete Termine oder ein Enddatum angegeben sind, gilt die vertragliche Vereinbarung für diese Dauer. Sofern keine Termine bzw. kein Enddatum angegeben sind, gilt die vertragliche Vereinbarung unbefristet. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche und fristlose schriftliche Kündigung ist von beiden Seiten jederzeit aber ausschließlich auf Grund eines schweren Unfalls des Kindes bzw. Übungsleiters oder aufgrund einer plötzlich eintretenden, dauerhaften, schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung des Kindes bzw. des Übungsleiters zulässig, sofern diese Umstände eine Teilnahme des Kindes bzw. des Übungsleiters unmöglich machen. Alternativ zur Kündigung kann in den genannten Ausnahmefällen ein Aussetzen des Angebots in Absprache (per Brief, Fax oder Email) vereinbart werden. Nur im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung (s. o.) oder einer Vereinbarung zur Aussetzung des Angebots aufgrund der oben genannten Ausnahmefälle wird der Anbieter dem/der Angebotsnehmer/in den Teilnehmerbeitrag anteilig für die nicht in Anspruch genommenen Kurseinheiten zurück überweisen. Der Anbieter behält sich vor, im Falle des nicht zu Stande Kommens eines Kurses, diesen abzusagen und die Teilnehmerbeiträge zurück zu überweisen. Im Falle eines Kursausfalls, durch höhere Umstände, behält der Anbieter sich vor den Kursstart zu verschieben, einen Gutschein auszugeben oder den Teilnehmerbeitrag reduziert zurück zu erstatten.

 

Nachdem die Anmeldung vom Anbieter per E-Mail bestätigt wurde, ist die Anmeldung bindend. Die Teilnehmergebühr ist nach Aufforderung zu bezahlen.

 

Sollte der Teilnehmerbeitrag nicht innerhalb einer Woche nach Aufforderung beglichen worden sein, so ist der Anbieter berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben. In diesem Fall ist der Anbieter nicht an diesen Vertrag gebunden. Auf Wunsch des/der Angebotsnehmer/in wird der Anbieter ordentliche Rechnungen stellen. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG wird derzeit und auf absehbare Zeit keine Umsatzsteuer berechnet. Sollte eine Umsatzsteuerpflicht in der Zukunft eintreten, so ist die Umsatzsteuer dem vereinbarten Teilnehmerbeitrag (netto) hinzuzurechnen. Der Anbieter verpflichtet sich über das eventuelle Eintreten der Umsatzsteuerpflicht vorab zu informieren.

 

Der Anbieter kann das Angebot und/oder einzelne Angebotssitzungen bis spätestens 48 Stunden vor dem Angebotstermin telefonisch oder per Email ohne Benennung eines Grundes absagen. Eine kurzfristigere Absage ist nur aus unvorhersehbaren, gravierenden Gründen (z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall u. ä.) zulässig. Im Falle der ersten Absage ist kein Nachholtermin und keine Erstattung zu gewähren. Im Falle einer zweiten Absage (und aller folgenden) ist ein Nachholtermin festzulegen oder der Gegenwert einer Kurseinheit zu erstatten. Im Falle des Nichterscheinens des teilnehmenden Kindes zum Angebot oder einzelnen Angebotssitzungen wird der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet, weder anteilig noch vollständig. Dem/der Angebotsnehmer/in steht es frei, das teilnehmende Kind in Ausnahmefällen oder nach Absprache mit einer anderen Bezugsperson als der in der Anmeldung gemeldeten am Angebot teilnehmen zu lassen.

 

Der Anbieter beabsichtigt immer den/die gleiche/n Kursleiter/in zu stellen. In Ausnahmefällen oder für zeitlich begrenzte Projektphasen können Vertretungskräfte eingesetzt werden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser vertraglichen Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der intendierten Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die vertragliche Vereinbarung als lückenhaft erweisen sollte.

 

 

 

Vertragsbedingungen für die Personal- und Organisationsentwicklung

...